Neues Unterhaltsrecht zum 01.01.2008Mitte letzten Jahres sorgte es für riesigen Wirbel und politische Diskussion und wurde kurz vor Erlass gestoppt: das neue Unterhaltsrecht! Jetzt ist es in Kraft und anzuwenden und die ersten Auswirkungen - Klageflut der unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehemänner? - werden sogar in den Tagesthemen diskutiert. Wer ist von der Reform betroffen? |
- All die, die auf Grund der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltszahlers für ihre Kinder nicht einmal gesetzlichen Mindestunterhalt bekommen, da eine weitere Ehefrau zu unterhalten ist, sollten sich beraten lassen. - Minderjährige Kinder gehen immer vor! - All die, die nachehelichen Unterhalt zahlen, vermeintlich möglichst "lebenslang", insbesondere wenn der Ehepartner selbst nicht arbeitet, sollten sich beraten lassen. - Nach Scheidung ist jeder auf seine eigene Erwerbsmöglichkeit zu verweisen, auch bei Betreuung gemeinsamer minderjähriger Kinder; dies jetzt bereits ab dem vollendeten 3. Lebensjahr.
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