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Neues Unterhaltsrecht seit dem 01.01.2008

Mitte 2008 sorgte es für riesigen Wirbel und politische Diskussion und wurde kurz vor Erlass gestoppt: das neue Unterhaltsrecht!

Jetzt ist es in Kraft und anzuwenden und die ersten Aus- wirkungen - Klageflut der unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehemänner? - werden sogar in den Tagesthemen diskutiert.

Wer ist von der Reform betroffen?

 

- All die, die auf Grund der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltszahlers für ihre Kinder nicht einmal gesetzlichen Mindestunterhalt bekommen, da eine weitere Ehefrau zu unterhalten ist, sollten sich beraten lassen.

- Minderjährige Kinder gehen immer vor!

- All die, die nachehelichen Unterhalt zahlen, vermeintlich möglichst "lebenslang", insbesondere wenn der Ehepartner selbst nicht arbeitet, sollten sich beraten lassen.

- Nach Scheidung ist jeder auf seine eigene Erwerbsmöglichkeit zu verweisen, auch bei Betreuung gemeinsamer minderjähriger Kinder; dies jetzt bereits ab dem vollendeten 3. Lebensjahr.

 

Wir sind für Sie telefonisch erreichbar:
Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
und Freitag von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr


Für Sie vor Ort:

Suhl:                                                                                       Würzburg:
Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 16:15 Uhr                    Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr
und Freitag von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr                                     und Freitag von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr

 

 

97080 Würzburg - Berliner Platz 6 - T. 0931 3227070

98527 Suhl - Friedensstraße 6 - T. 03681 722527

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