Neues Unterhaltsrecht seit dem 01.01.2008
Mitte 2008 sorgte es für riesigen Wirbel und politische Diskussion und wurde kurz vor Erlass gestoppt: das neue Unterhaltsrecht!
Jetzt ist es in Kraft und anzuwenden und die ersten Aus- wirkungen - Klageflut der unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehemänner? - werden sogar in den Tagesthemen diskutiert.
Wer ist von der Reform betroffen? |
- All die, die auf Grund der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltszahlers für ihre Kinder nicht einmal gesetzlichen Mindestunterhalt bekommen, da eine weitere Ehefrau zu unterhalten ist, sollten sich beraten lassen.
- Minderjährige Kinder gehen immer vor!
- All die, die nachehelichen Unterhalt zahlen, vermeintlich möglichst "lebenslang", insbesondere wenn der Ehepartner selbst nicht arbeitet, sollten sich beraten lassen.
- Nach Scheidung ist jeder auf seine eigene Erwerbsmöglichkeit zu verweisen, auch bei Betreuung gemeinsamer minderjähriger Kinder; dies jetzt bereits ab dem vollendeten 3. Lebensjahr.
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